Wir sind froh, wenn Sie mit Ihren Anliegen an uns geraten. Bitte beachten Sie die ordentliche Kaskade für Beschwerden.
1. Gespräch mit der betreffenden Fachlehrperson und/oder der Klassenlehrperson
- Kontaktaufnahme persönlich oder via Sekretariat
- Sprechen Sie zuerst mit der betreffenden (Fach-)Lehrperson und finden Sie gemeinsam eine Lösung!
- Die Lehrperson verweist Sie weiter, wenn sie nicht die richtige Ansprechperson für Ihr Anliegen ist.
- Gelangen Sie als Nächstes an die Klassenlehrperson, wenn Ihr Anliegen nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet wird.
2. Gespräch mit der Schulleitung
- Kontaktaufnahme via Sekretariat
- Melden Sie sich bei der Schulleitung, wenn Ihr Anliegen von der Klassenperson nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet wird. Die Schulleitung bespricht Ihr Anliegen mit Ihnen, schlägt weitere Schritte vor oder leitet diese ein.
- Die Schulleitung kann im Rahmen ihrer Kompetenzen Entscheide fällen.
3. Beschwerde beim Schulrat
Der Schulrat ist Beschwerdeinstanz bei Entscheidungen der Schulleitung in den folgenden schülerinnen- und schülerbezogenen Angelegenheiten:
- unterjährige Eintritte (z.B. bei Zuzug aus anderen Kantonen oder Privatschulen)
- KK und SpeFö individuelle LZ Sek 1
- Disziplinarwesen
- Versetzung an andere Schulen (nicht disziplinarisch)
- Urlaub 1 Tag bis 2 Wochen
- Urlaub mehr als 2 Wochen