Elternabende

Die von der Schule einberufenen Elternabende und Elterngespräche auf allen Stufen sind obligatorisch. Sie sollen die Zusammenarbeit und das gegenseitige Vertrauen zwischen Eltern, Lehrpersonen und der Schulleitung stärken. Sie geben Gelegenheit zum Informations- und Meinungsaustausch und können u.a. dazu führen, dass in gewissen Erziehungsfragen wie Suchtprävention, Berufs- und Laufbahnwahl oder auch bei klasseninternen Problemen Unterstützung durch Eltern geleistet wird.

Die Klassenlehrperson kann zusammen mit mehreren Müttern und Vätern eine Elterngruppe bilden. Diese tritt periodisch zusammen. Eine solche Gruppe kann dazu dienen, Pädagogische Fragen intensiver zu diskutieren, gegenseitigen Informations- und Gedankenaustausch zu pflegen, Lösungen bei anstehenden Schulproblemen zu finden und unterstützende Aktivitäten der Erziehungsberechtigten (z.B. bei Schulanlässen) zu organisieren.

Gerne verweisen wir auf das Bildungsgesetz (SGS 640) §66 bis §69.