Voraussetzung dafür ist gegebenenfalls die für das jeweilige Angebot vorgesehene Abklärung und Indikation des entsprechenden Förderbedarfs durch die zuständige Fachstelle sowie der entsprechende Entscheid der Schulleitung. Zentrale Anlaufstelle ist die Schulleitung.
Die Angebote der speziellen Förderung umfassen laut Schulprogramm:
- die Integrative Schulungsform ISF, eine fachliche Unterstützung und Begleitung der Schülerinnen und Schüler im Unterricht durch eine heilpädagogische Fachperson und/oder durch eine sozialpädagogische Fachperson im Rahmen des Unterrichts,
- Individuelle Lernziele, eine Reduktion und/oder Erweiterung der Lernziele mit entsprechender Individualisierung des Unterrichts in den angepassten Bereichen des Lehrplans,
- die Kleinklasse, eine Klasse mit intensiverem Betreuungsverhältnis für Schülerinnen und Schüler, welche gefährdet sind, die Grundanforderungen nicht zu erreichen,
- die Fremdsprachenklasse (eine Integrationsklasse gemäss SGS 642.11 §6), eine Kleinklasse für Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse,
- Deutsch als Zweitsprache, ein Angebot für Schülerinnen und Schüler mit nicht genügenden Deutschkenntnissen,
- den Förderunterricht, eine Ergänzung des Unterrichts für Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf.
Die SozialpädagogInnen führen die Lerninsel, einen Raum, welcher in der Speziellen Förderung genutzt wird und die Tragfähigkeit der Schule erhöhen soll. In der Lerninsel werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Indikation situativ und professionell sozialpädagogisch gefördert und gecoacht. Am selben Ort können befristete Fachausschlüsse und Time-Ins stattfinden.