Sport ist nicht nur für die körperliche, sondern auch für die geistige und psychische Gesundheit förderlich. Drei Lektionen in der Unterrichtswoche gehören dem Sportunterricht. Ergänzendes Angebot, Sporttage und allenfalls Sportlager ergänzen das Programm.
Wer länger als eine Woche nicht turnen und/oder schwimmen kann, bringt dem Sportlehrer bzw. der Sportlehrerin ein ärztliches Zeugnis. Schülerinnen und Schüler, die leicht verletzt oder nur teilweise einsatzfähig sind, gehen trotzdem in die Sportstunde und absolvieren nur die Übungen, die möglich sind, oder amten, nach Absprache mit der Sportlehrperson, als Helfer/Helferinnen.
Während des Sportunterrichts tragen die Schülerinnen und Schüler entsprechende Kleidung; keine Strassenkleidung, mit der anschliessend der Schulunterricht besucht wird. Die auf der Strasse benutzten Schuhe dürfen nicht in der Halle getragen werden. Die Hallenschuhe dürfen keine farbigen Markierungen auf dem Hallenboden hinterlassen.
Schülerinnen und Schüler, welche nach dem offiziellen Schul- bzw. Sportunterricht im Schwimmbad bleiben möchten/dürfen, müssen gemäss Beschluss der Betriebskommission Sport der Gemeinde Pratteln den ordentlichen Eintritt bezahlen.
Der Aufenthalt in den Gängen und Garderoben der Turnhallen ist vor und nach der Schule, über Mittag sowie während der 10-Uhr-Pause nicht gestattet.
Nach der grossen Pause dürfen die Garderoben und Gänge der Turnhallen erst nach dem ersten Läuten betreten werden.