Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung schreibt vor, dass alle in der Schweiz wohnhaften Personen gegen die finanziellen Folgen von Krankheiten und Unfällen mit den gleichen Leistungen durch die Krankenpflege-Grunddeckung versichert sein müssen.
Für alle Schulunfälle, Heilungskosten, ärztliche Behandlung, Spitalaufenthalt, Medikamente usw. ist folglich die private Krankenkasse beziehungsweise der private Krankenversicherer zuständig.
Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BL empfiehlt, neben den Heilungskosten auch für den Invaliditätsfall eine entsprechende Vorsorge zu treffen.