Zuweisung der Schülerinnen und Schüler

Schulstandort

Die Sek Pratteln gehört zum Sekundarschulkreis Rheintal. Dieser umfasst nebst Pratteln auch die Gemeinden Augst, Birsfelden, Giebenach und Muttenz. Schülerinnen und Schüler aus den Gemeinden Augst, Giebenach und Pratteln besuchen die Sekundarschule in der Regel in Pratteln. Je nach Klassengrössen werden Schülerinnen und Schüler auch den Sekundarschulen Muttenz und Birsfelden zugeteilt und umgekehrt. Die Schulleitungen der Sekundarschulstandorte Pratteln, Muttenz und Birsfelden des Sekundarschulkreises Rheintal nehmen gemeinsam die Klassenbildung für den ganzen Sekundarschulkreis vor. Sie bestimmen gemäss der Verordnung für die Sekundarschule (§ 12 und 13), welche Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der optimalen Klassengrösse welchem Schulstandort zugewiesen werden. Wenn im Schulkreis kein Platz mehr im jeweiligen Leistungszug frei ist, dann wird ein Platz in einer anderen kantonalen Sekundarschule zugewiesen.

Klasseneinteilung

Bei Eintritten in eine neue Klasse (nach Remotionen, Promotionen, Zuzügen) werden die Schülerinnen und Schüler von der Schulleitung u.a. nach folgenden Kriterien einer Klasse zugeteilt:

  • Klassengrösse
  • Verteilung Mädchen / Knaben
  • Wahlpflicht-, Wahl- und Freifächer
  • Homogenität der Klasse
  • disziplinarisches Verhalten des/der Neueintretenden

Es besteht kein Anspruch auf Wahl einer bestimmten Klasse.